Aktivitäten ausländischer Unternehmen auf dem Gelände der dänischem Amt für Naturverwaltung

In der dänischen staatseigenen Natur können Sie die meisten Aktivitäten planen und durchführen, ohne die Genehmigung der Amt für Naturverwaltung einholen zu müssen. Für bestimmte Aktivitäten benötigen Sie jedoch eine Erlaubnis, und dazu können Sie hier mehr erfahren.

Nach dänischem Recht benötigen zwei Arten von Aktivitäten eine Genehmigung

  • Aktivitäten mit kommerziellem Inhalt oder Zweck

  • Aktivitäten, die den Einsatz spezieller Ausrüstung erfordern, z. B. Klettern auf Bäumen mit Sicherheitsausrüstung oder das Markieren von Wegen mit auffälligen Objekten

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aktivität eine Genehmigung erfordert, können Sie sich an unsere örtlichen Büros in dem Gebiet wenden, in dem Sie die Aktivität durchführen möchten.

Aktivitäten mit kommerziellem Inhalt oder Zweck

Jede Aktivität mit kommerziellem Inhalt oder Zweck erfordert eine Genehmigung des Grundstückseigentümers. In den staatseigenen Naturgebieten ist der Grundstückseigentümer der Amt für Naturverwaltung.

Eine Aktivität gilt als kommerziell, wenn eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Es wird eine Teilnahmegebühr erhoben

  • Produkte werden zum Verkauf hergestellt

  • Der Zweck besteht darin, finanziellen Gewinn zu erzielen

Beachten Sie, dass die Beurteilung der Kommerzialität sich auf die Aktivität und nicht auf den Antragsteller bezieht. Dies bedeutet, dass auch Vereine und Organisationen möglicherweise eine Genehmigung für ihre Aktivitäten einholen müssen.

Anforderungen an den Antrag

Nur Antragsteller mit einer dänischen CVR-Nummer dürfen eine Genehmigung für kommerzielle Aktivitäten in den staatseigenen Naturgebieten erhalten. CVR ist das zentrale Unternehmensregister in Dänemark (Det Centrale Virksomhedsregister) und entspricht in etwa einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Zusätzlich zur Registrierung müssen ausländische Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen alle weiteren Vorschriften für kommerzielle Aktivitäten in Dänemark einhalten, z. B. Steuer- und Mehrwertsteuerpflichten (VAT), sofern zutreffend.

Weitere Informationen zu CVR und ausländischen Geschäftsaktivitäten in Dänemark finden Sie bei der Erhvervsstyrelsen.

Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

Sie oder Ihr Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass korrekte Informationen bei den Behörden, einschließlich der Dänischen Naturbehörde, eingereicht werden.

Zahlung für kommerzielle Aktivitäten

Eine Genehmigung für eine Aktivität kann gemäß der Gesetzgebung mit einer Gebühr an die Dänische Naturbehörde verbunden sein. Weitere Informationen zur Zahlung erhalten Sie von unserem örtlichen Büro, wenn Ihr Antrag geprüft wird.